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Aktionsbündnis kritisiert Einstufung durch Berliner Verfassungsschutz +++ Landesverfassungsschutz NRW setzt jungen Klimaaktivisten unter Druck +++ Antwort auf Klimakrise bleibt ziviler Ungehorsam
Berlin, 19.05.2020. Am heutigen Dienstag stufte der Berliner Verfassungsschutz die Ortsgruppe des Aktionsbündnisses “Ende Gelände” als “linksextremistisch” ein. In einem geso nderten Fall wurde ein minderjähriger Aktivist vom Landesverfassungsschutz NRW angesprochen und unter Druck gesetzt. In den letzten Wochen gingen zudem mehrere Strafbefehle bei Klima-Aktivist*innen ein. Das Bündnis bewertet die Ermittlungen und Verfahren als politisch motivierte Einschüchterung und kündigt Widerspruch gegen die Strafbefehle an.
Sprecherin Kim Solievna kritisiert die Berliner Verfassungsschutzbehörde scharf: “Die Klimabewegung steht für weltweite Gerechtigkeit, für eine offene Gesellschaft und ein gutes Leben für alle. Gerade in Zeiten von rassistischen Morden wie in Hanau und Halle und deren Vernachlässigung durch die Behörden wird klar, dass der Verfassungsschutz eben nicht dem Schutz von Grundrechten dient. Hier fordern wir Konsequenzen: der Verfassungsschutz gehört abgeschafft!”
Auch im Bundesland NRW trat der Inlandsgeheimdienst in Aktion. So setzte der Landesverfassungsschutz einen von den Verfahren Betroffenen, unter 18-jährigen Aktivisten unter Druck, dem Ausstiegsprogramm für “Linksextremismus” beizutreten. Dabei wurde auch das Jugendamt eingeschaltet und eine Strafminderung für einen möglichen Prozess in Aussicht gestellt.
“Hier wird ein junger Mensch zum Verfassungsfeind erklärt, der sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzt. Seine besonders vulnerable Position versuchten mehrere Behörden auszunutzen, um ihn in das Aussteigerprogramm “Left” zu zwingen. Besonders perfide ist das Lockangebot einer möglichen Strafminderung”, so Sprecherin Solievna. Der Rechtsbeistand von Ende Gelände begleitet den Betroffenen.
Bei den Aktionen im Juni und November letzten Jahres hatten Aktivist*innen von Ende Gelände Tagebaue in NRW, Sachsen und Brandenburg blockiert. Bis dato gibt es keine rechtskräftig verurteilten Klimaaktivist*innen im Zusammenhang mit Massenaktionen von Ende Gelände. Bereits nach der ersten Tagebaublockade 2015 wurden alle Angeklagten freigesprochen, die Einspruch eingelegt hatten. Das Aktionsbündnis rät allen Teilnehmenden der Aktionen, gegen Strafbefehle Einspruch zu erheben.
Sina Reisch, letztjährige Pressesprecherin und von einem Verfahren betroffene Aktivistin: “Legitimer Protest lässt sich nicht mit Repression stoppen. Wir werden gerade jetzt weiter für Klimagerechtigkeit einstehen. Unsere Antwort auf die Klimakrise bleibt der zivile Ungehorsam.”
Kontakt
Kim Solievna: +49 177 967 68 05
Mail: presse@ende-gelaende.org
Twitter: @Ende__Gelaende